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Produkt zum Begriff Lohnfortzahlung:


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  • Kann man Lohnfortzahlung ausschließen?

    Kann man Lohnfortzahlung ausschließen? In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Dieser Anspruch besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Es ist nicht möglich, diesen Anspruch grundsätzlich auszuschließen oder zu umgehen. Arbeitgeber müssen die Lohnfortzahlung leisten, auch wenn sie sich durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag absichern möchten. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag Regelungen zu treffen, die die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genauer regeln oder ergänzen.

  • Wann endet die Lohnfortzahlung?

    Die Lohnfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen im Krankheitsfall. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. In einigen Fällen kann die Lohnfortzahlung jedoch auch länger dauern, zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen oder nach einem Arbeitsunfall. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren. Während der Lohnfortzahlung erhalten Arbeitnehmer in der Regel weiterhin ihr volles Gehalt, danach wird das Krankengeld gezahlt, das in der Regel niedriger ist.

  • Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?

    Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn du als Arbeitnehmer:in arbeitsunfähig bist und eine ärztliche Bescheinigung vorlegst. In der Regel erhältst du Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Danach tritt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld ein. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber umgehend über deine Arbeitsunfähigkeit informierst und die erforderlichen Unterlagen einreichst, um deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend zu machen. Beachte jedoch, dass es auch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen geben kann, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

  • Wie funktioniert die Lohnfortzahlung bei einem Dienstabbruch?

    Bei einem Dienstabbruch besteht in der Regel kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer den Dienst vorzeitig beendet. Es kann jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn der Dienstabbruch aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls erfolgt. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Krankengeld haben.

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  • Wie lange Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob?

    Wie lange die Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich besteht im Minijob Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Danach greift in der Regel die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend zu machen. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag nachzulesen, um über die konkreten Bedingungen informiert zu sein.

  • Wie oft muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten?

    Wie oft muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten? Lohnfortzahlung muss der Arbeitgeber leisten, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. In der Regel muss der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte. Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Wie funktioniert die Lohnfortzahlung bei verschiedenen Krankheiten?

    Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist in den meisten Ländern gesetzlich geregelt. In der Regel erhalten Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen, für die sie weiterhin ihren vollen Lohn erhalten. Nach Ablauf dieser Tage kann eine Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgen. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land und Arbeitgeber variieren.

  • Wie sieht die Lohnfortzahlung bei Krankheit aus?

    Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist gesetzlich geregelt. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für einen bestimmten Zeitraum, der je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag variieren kann. In der Regel beträgt die Lohnfortzahlung 100% des Bruttoentgelts für die ersten sechs Wochen der Krankheit. Danach greift in der Regel die Krankengeldzahlung der Krankenkasse.

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